Mittwoch, 23. Januar: Organspende als Thema im Jakobi-Treff "Kirche und Welt"

Referent Karl Wilms Heiner Smit von der Deutschen Stiftung Organtransplantation

"Transplantationsmedizin in Deutschland – Menschheitstraum in der Krise?“ war das genaue Thema des Jakobi-Treffs "Kirche und Welt" im Januar. Als Referent konnte Karl Wilms Heiner Smit von der Deutschen Stiftung Organtransplantation begrüßen. Smit hat als langjähriger Koordinator für Organspende und Transplantation am Universitätsklinikum Tübingen über 600 Organspenden und mehr als 1200 Organtransplantationen betreut. Er war Bevollmächtigter des Vorstands der Deutschen Stiftung Organtransplantation und u.a. Gründungsmitglied der European Transplant Coordinators Organization (ETCO). 

Smit führte aus, Ziel der Transplantationsmedizin sei die Verbesserung der Lebensqualität bzw. die Lebensrettung von Patienten mit akutem oder chronischem Organversagen. Die Übertragung von Organen sei derzeit die beste und oft die einzige Behandlungsoption. Die gespendeten Organe sind nach Regeln, die dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen, insbesondere nach Dringlichkeit und Erfolgsaussicht, zu verteilen. 

Seit Mitte der 60er Jahre seien in Deutschland rd. 130.000 Organverpflanzungen vorgenommen worden, allerdings sei der Bedarf doppelt so hoch wie die zur Verfügung stehenden Spenderorgane. „Im Transplantationsgesetz und nach den Richtlinien der Bundesärztekammer ist die Vergabe von Spenderorganen akribisch geregelt und die Vergabekriterien werden streng überprüft, Falschangaben sind nach dem Skandal 2011/2012 mit hohen Sanktionen belegt“, so Smit. 

Lange Wartelisten 

Bei rund 900.000 Todesfällen pro Jahr in Deutschland seien ca. 20.000 Todesfälle so geartet, dass eine Organspende in Frage kommt. Davon würden aber in Deutschland nur knapp 1.000 realisiert. Derzeit warteten in Deutschland mehr als 10.000 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan, darunter etwa 8.000 auf eine Niere. Damit warten etwa dreimal so viele Menschen auf eine neue Niere wie Transplantate vermittelt werden können. Für Herz und Leber gilt: Einige Patienten müssen wegen schlechten Allgemeinzustandes von der Warteliste genommen werden, andere sterben, weil kein Organ rechtzeitig zur Verfügung steht. 

Voraussetzungen einer postmortalen Organentnahme sind der festgestellte Tod eines Menschen nach vorangegangener intensivmedizinischer Behandlung und eine Zustimmung des Verstorbenen bzw. von dazu entscheidungsberechtigten Personen (Entscheidungslösung). 

Strenge Regel für Feststellung des Hirntotes 

Zur Feststellung des Todes durch den irreversiblen Funktionsausfall des Gehirns gehören bleibende tiefe Bewusstlosigkeit, keine Reaktion des Gehirns auf Schmerzreize, keine Eigenatmung und Ausfall der Regelkreisläufe des Zusammenwirkens lebenserhaltender Körperfunktionen. Trotz Hirntod können dabei einzelne Organfunktionen durch Intensivmedizin temporär erhalten werden. Um Transparenz und Sicherheit im Organspendeprozess zu sichern, gibt es für die Feststellung des Hirntodes strenge Verfahrensregeln, die durch zwei  Fachärzte, davon ein Neurologe bzw. Neurochirurg, unabhängig voneinander eingehalten werden  müssen.   

Im Bereich des Länderverbundes Eurotransplant sei Deutschland das einzige Land, das die Entscheidungslösung praktiziert, in allen anderen sieben Ländern (Belgien, Niederlande, Luxemburg, Österreich, Slowenien und Kroatien) gelte die Widerspruchslösung. Daher sei dort die Anzahl der Spenden bezogen auf die Einwohnerzahl im Schnitt doppelt so hoch wie in Deutschland. Smit: „Eine Widerspruchsregelung ersetzt nicht das Gespräch mit den Angehörigen, allerdings sei die Frage nicht wie bisher „Stimmen Sie einer Organspende (unter dem mutmaßlichen Willen des Verstorbene) zu?“, sondern „Hat sich der Verstorbene gegen eine Organspende entschieden?“.“ 

Viele Verbesserungen bei der Organisation, aber wenig Chancen für Einführung einer Widerspruchslösung 

Die Beratungen zur Novellierung des Transplantationsgesetzes, wie es jetzt vom neuen Gesundheitsminister Jens Spahn angestoßen worden ist, zeige, dass wohl die Organisation und auch die personelle Ausstattung verbessert werde. Ein Übergang zur Widerspruchslösung als ein wesentlicher Baustein zur Erhöhung der Anzahl von Spenderorganen werde aber wohl im parlamentarischen Kompromissprozess untergehen, so die Einschätzung von Smit. 

Ausführlich ging der Referent auch auf die schwierige ethische und seelsorgerische Situation bei Gesprächen mit den Angehörigen ein, die in Angesicht der Nachricht vom Hirntod ihres Angehörigen über eine Organentnahme entscheiden müssen. Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod sei ein sehr persönliches Thema und werde trotz der intensiven Informationen durch die Krankenkassen zum Organspendeausweis in weiten Kreisen tabuisiert. 

In einer ausführlichen Fragerunde konnte Smit auch auf komplexe und tiefergehende Fragestellungen wie die Entnahme von Organen und die Möglichkeit der Angehörigen, sich von den Verstorbenen zu verabschieden, eingehen. Am Ende dankten die Zuhören mit herzlichem Applaus und nahmen noch die Gelegenheit wahr, sich in kleineren Gruppen auszutauschen.