18. Februar 2024: Kirchenwahl in Westfalen
Alle vier Jahre ist in Westfalen Kirchenwahl. Anfang kommenden Jahres, am 18. Februar 2024, werden in den Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche von Westfalen die Presbyterien neu gewählt. Schon jetzt können sich Frauen und Männer aus den jeweiligen Gemeinden mit der Idee befassen, ob sie im kommenden Jahr als Kandidatin oder Kandidat ins Rennen gehen möchten.
‚GEMEINDE BEWEGEN‘ lautet auch diesmal das Motto der Kirchenwahlen. Denn wer Lust hat, sich im Presbyterium einer Kirchengemeinde zu engagieren, der kann tatsächlich etwas bewegen. Das Presbyterium ist das Leitungsgremium einer Kirchengemeinde. Es ist für die Gestaltung und Ausrichtung des Gemeindelebens verantwortlich, fungiert als Arbeitgeber für die hauptamtlich Mitarbeitenden, etwa im Gemeindebüro oder im Jugendzentrum, und trägt die Verantwortung für Haushalt und Finanzen.
Im Presbyterium agieren die ehrenamtlichen Presbyterinnen/Presbyter und die Pfarrerinnen/Pfarrer gemeinsam und auf Augenhöhe. Zugegeben, wer in dem Leitungsgremium mitwirken möchte, muss Freizeit investieren. Aber er oder sie gewinnt Anerkennung und Wertschätzung, kann im Ehrenamt viel gestalten und Akzente setzen. Gefragt sind Freude am gemeinsamen Einsatz, Interesse und Knowhow für einzelne Aspekte der Gemeindeleitung und Lust auf Verantwortung.
Nicht alle in dem Gremium müssen alles gleich gut können. Im besten Falle bündelt die Gruppe unterschiedliche Kompetenzen, von der Pädagogik über Personalführung und Konfliktlösung, Veranstaltungsmanagement, Organisationsentwicklung, bis hin zu Kenntnissen in Gebäudeunterhaltung, Finanzwesen oder Marketing.
Dass in der Gemeinde und ihrem Presbyterium die Kommunikation des Evangeliums das vorrangige Ziel ist, versteht sich von selbst. Die Freude daran, Interesse und Offenheit für theologische Fragestellungen sind daher für jede Kandidatur in einem Presbyterium erste Voraussetzung.
Wer also Lust auf das Mitgestalten von Kirche hat, Fähigkeiten, Talente und ein wenig Elan mitbringt, zudem Mitglied der Jakobi-Gemeinde ist, volljährig und nicht älter als 75 Jahre, der oder die sollte eine Kandidatur in Erwägung ziehen und Kontakt aufnehmen mit einer Pfarrperson oder aktiven Presbyterinnen oder Presbytern.
Und auch, wer jemanden anderen aus der Gemeinde zur Wahl vorschlagen möchte, weil er oder sie ihm für eine Mitwirkung im Presbyterium geeignet erscheint, kann dies tun. Wahlvorschläge – ein Vorschlag muss jeweils von fünf wahlberechtigten Mitgliedern der Gemeinde mit ihrer Unterschrift unterstützt werden - können bis 5. Dezember dieses Jahres in den Gemeinden eingereicht werden.
Zur Gemeindeversammlung im Gemeindehaus Münsterstr. 54 am Mittwoch, den 22. November (Buß- und Bettag) um 20 Uhr sind Sie herzlich eingeladen.Bei dieser Veranstaltung werden auch Details des Wahlverfahrens erläutert.
Davor findet in der Jakobi-Kirche um 19 Uhr ein gemeinsamer Gottesdienst mit Abendmahl zusammen mit der Johannes-Gemeinde statt.
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