Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die Mitgliedschaft mindestens von Braut oder Bräutigam in der evangelischen Kirche sowie die vorherige standesamtliche Eheschließung.
Sie sind beide evangelisch? Oder eine/r von Ihnen gehört der evangelischen Kirche an und der/die anderer ist konfessionslos oder Mitglied in einer anderen Kirche?
Dann melden Sie sich bitte drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Trautermin bei der/dem für Ihren Wohnsitz zuständige/n Pfarrer/in an. Falls Sie nicht wissen, zu welchem Gemeindebezirk Sie gehören, können Sie im Gemeindeamt erfragen, welche/r Pfarrer/in für Sie zuständig ist. Bei der Anmeldung geben Sie bitte Ihr Taufdatum und den Ort Ihrer Taufe an. Vor der Trauung wird Ihr/e Pfarrer/in mit Ihnen mindestens ein Gespräch über den Inhalt und den Ablauf der kirchlichen Trauung führen.
Eigene Gestaltungswünsche können dabei - sofern zum Anlass der kirchlichen Trauung passend - natürlich berücksichtigt werden! (Anregungen finden Sie hier: www.trauspruch.de)
Wenn Ihre kirchliche Trauung außerhalb unserer Kirchengebäude stattfinden soll, sprechen Sie uns gerne an!
Eine(r) von Ihnen ist evangelisch und der/die andere gehört der römisch-katholischen Kirche an?
Auch dann kann natürlich eine kirchliche Trauung stattfinden: in der Jakobi-Kirche, der Samariter-Kirche bzw. in einer römisch-katholischen Kirche (sog. "Ökumenische Trauung"):
1. Auch wenn die Trauung in der evangelischen Kirche stattfinden soll, wird von Seiten der römisch-katholischen Kirche darum gebeten, dass der Trauwunsch vorher in der zuständigen römisch-katholischen Gemeinde angemeldet und die „Erlaubnis“ für eine Trauung in der evangelischen Kirche eingeholt wird (sog. „Dispens von der Formpflicht“). Wenn Sie möchten, dass ein römisch-katholischer Geistlicher bei Ihrer Trauung in der evangelischen Kirche mitwirkt („Ökumenische Trauung“), so sprechen Sie das bitte bei der zuständigen römisch-katholischen Gemeinde an.
2. Für den Fall, dass Sie „ökumenisch“ in einer römisch-katholischen Kirche heiraten wollen, melden Sie sich bitte sowohl in der betreffenden römisch-katholischen Gemeinde als auch bei Ihrem/Ihrer zuständigen Pfarrer/in bzw. im Gemeindeamt. Auch im Falle der Ökumenischen Trauung wird mit Ihnen in Traugesprächen (auch mit beiden Geistlichen) der Ablauf und der Inhalt der kirchlichen Trauung besprochen.
Auch eine Trauung von Nicht-Gemeindemitgliedern ist in unserer Kirche unter Umständen möglich. Das heißt: Sie bringen auch Ihre/n eigene/n Pfarrer/in mit und wir stellen Ihnen nur unsere Kirche für die Trauung zur Verfügung. In diesem Fall erbitten wir eine freiwillige Spende in Höhe von 200 €. Die Kosten für die Kirchenmusik sprechen Sie ggf. mit unserer Kantorin Frau Puschmann unter der Tel.: 05971-9602375 ab. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Gemeindebüro unter der Tel.: 05971-50492.