Alle hauptamtlich in der Kirchengemeinde Beschäftigten (Pfarrer*innen, Küster, Gemeindesekretärinnen, Jugendreferent*innen ...), alle Leitungspersonen (Presbyterium) und alle ehrenamtlich Engagierten, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Das gilt auch für nur kurz oder eingeschränkt Beschäftigte wie z.B. Praktikant*innen. Das Presbyterium entscheidet gemäß Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt §5 Abs.3, wer von den ehrenamtlich Mitarbeitenden ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen muss, und orientiert sich dabei an den in der Ausführungsverordnung zum Gesetz genannten Kriterien.

Zudem sind alle, die haupt-, neben- und ehrenamtlich in unserer Kirchengemeinde regelmäßig mitarbeiten, aufgefordert, zwei Selbstverpflichtungserklärungen zu unterschreiben. Die eine hat Erwachsene im Blick, die andere Kinder, Jugendliche, Menschen mit Hilfe- und Unterstützungsbedarf und solche in Abhängigkeitsverhältnissen. Mit diesen Selbstverpflichtungserklärungen versichern Mitarbeitende auch, dass aktuell gegen sie kein Verfahren wegen Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung läuft.

Selbstverpflichtungserklärung für Erwachsene   siehe Anlage 2.2

Selbstverpflichtungserklärung für den Kinder und Jugendbereich siehe Anlage 2.1

Wenn jemand spontan und kurzfristig als Ehrenamtliche*r oder Teamer*in z.B. bei einer Freizeit einspringt, etwa weil jemand erkrankt ist, muss die Selbstverpflichtungserklärung zum Schutz vor sexuellem Missbrauch zur Kenntnis genommen und unterschrieben werden. Das gilt auch für Kurzeinsätze, z.B. die Begleitung von Ausflügen oder Fahrten etwa durch Eltern. Diese Anforderung ist begründet durch den Schutz der Kinder und Jugendlichen, dem sich die Kirchengemeinde verpflichtet.

Alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden nehmen an Schulungen teil, in dem jeweils vom EKD-weit standardisierten Schulungskonzept „hinschauen - helfen - handeln“ vorgesehenen Umfang. Sie werden dadurch vertraut gemacht mit diesen Inhalten:

- Einschätzungen von Nähe, Distanz und Grenzen

- Definitionen sexualisierter Gewalt

- Rechtlicher Rahmen

- Strategien von Täter*innen und Risikofaktoren

- Interventionsmöglichkeiten

- Hilfsangebote

- Bedeutung des erweiterten Führungszeugnisses

- Selbstverpflichtungserklärung